• 10 October 2021

Wie geht es mit der elektronischen Patientenakte weiter?

Wie geht es mit der elektronischen Patientenakte weiter?

Die elektronische Patientenakte soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. Der Start im Juli war holprig. Das Ziel ist nun, dass die Technik flächendeckend in den Praxen der Kassenärzte bis Ende September zur Verfügung stehen wird, heißt es im Bundesgesundheitsministerium.

 

Die Digitalisierung ist überall auf dem Vormarsch, auch in der Medizin und dem gesamten Gesundheitswesen – weshalb sollte es in diesen so wichtigen Bereichen auch anders sein? Die Möglichkeiten sind bereits vielfältig. Von Apps zur Aufzeichnung von Gesundheits- und Fitnessdaten über Videosprechstunden bis hin zu digitalen Informationsplattformen rund um alle Gesundheitsthemen können Interessenten viele spannende Lösungen nutzen.

 

Im Fokus steht die digitale Patientenaktie. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung gilt: Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Sie soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. Damit haben Patientinnen und Patienten alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, den Medikationsplan und den Notfalldatensatz auf einen Blick vorliegen und können diese ihren Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen.

 

Elektronische Patientenakte flächendeckend Ende September?

 

Doch die Einführung ist weniger einfach als erhofft. Der Start der elektronischen Patientenakte (ePA) wurde lange für den 1. Juli angekündigt. Gottfried Ludewig, Chef der Digitalisierungsabteilung im Bundesgesundheitsministerium, spricht nun aber von einer Einführungsphase, in der sich die ePA befinde. „Das Ziel ist, dass die Technik flächendeckend in den Praxen der Kassenärzte bis Ende September zur Verfügung stehen wird“, sagte Gottfried Ludewig gegenüber dem Gesundheitsschutz-Newsletter „Handelsblatt Inside“. Weiter heißt es: Gesetzlich Versicherte sollten ihre ePA – eine App, die ihnen die Krankenkassen seit Anfang des Jahres stellen – bereits seit Anfang Juli mit Befunden und anderen medizinischen Dokumenten befüllen lassen können. Nur wenige Arztpraxen seien dazu aber technisch im Juli schon in der Lage gewesen.

 

Ebenso zitiert „Handelsblatt Inside“ Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Er bestätige die Probleme, berichtet die Wirtschaftszeitung: „Für viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist der Einsatz der elektronischen Patientenakte technisch noch nicht möglich.“ Er beklage fehlende Updates von den Konnektoren- und Praxissoftware-Herstellern. Bei einem Konnektor handelt es sich um einen Router, mit dem die Arztpraxen über die Telematikinfrastruktur (TI) auf die ePA zugreifen können. Nur wenige Patienten hätten zudem die elektronische Akte heruntergeladen.

 

Bessere Verfügbarkeit von Befunden, Medikamentenplänen oder Röntgenbildern

 

Und Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sagt gegenüber der „Tagesschau“ sogar, die elektronische Patientenakte hätte gar keinen konkreten Nutzen für gesetzlich Versicherte. Bislang gebe es nur theoretische Optionen für die Akte, wie die bessere Verfügbarkeit von Befunden, Medikamentenplänen oder Röntgenbildern. Auf Wunsch der Patientinnen und Patienten sind Arztpraxen und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet, Kopien von patientenbezogenen Dokumenten in der ePA zu speichern, heißt es in dem Bericht.

 

Die bislang spärliche Verbreitung könnte sich aber schnell ändern. Markus Leyck Dieken, Leiter der Gematik, die die Telematikinfrastruktur (TI) für die elektronische Patientenakte bereitstellt, rechnet gegenüber „Handelsblatt Inside“ damit, dass die Kassen die Anwendung nach dem Sommer bewerben, wenn alle Ärzte die nötige Technik hätten. „Ich gehe davon aus, dass die elektronische Patientenakte dann relativ rasch in hohe einstellige Millionenwerte kommen wird“, prognostiziert er mit Blick auf die Anwenderzahl.

 

„Gelbes Heft“ für die Kinderuntersuchungen digital in der elektronischen Patientenakte

 

Die Vorteile liegen grundsätzlich auf der Hand. Durch die elektronische Patientenakte sollen Informationen zum Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Medikamente, Impfungen und andere Daten besser einsehbar sein und Praxen, Apotheken und Krankenhäuser besser vernetzen. Ab 2022 sollen das zahnärztliche Bonusheft, der Impfausweis, der Mutterpass und das „Gelbe Heft“ für die Kinderuntersuchungen digital in der Akte gespeichert werden können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenhausgesellschaft diskutieren noch, wie Arztbriefe bei der Entlassung aus dem Krankenhaus digitalisiert und in der Akte gespeichert werden könnten.

 

Um die Datensicherheit sollte sich nach offiziellen Abgaben niemand sorgen müssen. „Die ePA ist eine patientengeführte Akte. Das heißt, nur Patientinnen und Patienten entscheiden, ob und wie sie die Akte nutzen und wem sie welche Daten zur Verfügung stellen möchten. Sie bestimmen auch, welche Dokumente in der ePA gespeichert und welche wieder gelöscht werden. Die ePA soll eine lebenslange Informationsquelle gelten. Für jeden Versicherten darf es nur eine ePA geben. Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten auf die ePA zugreifen. Jeder Zugriff wird protokolliert“, dokumentiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung.